Der Einbau von Messsystemen nach Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) erfolgt auch auf Zählerplätzen älterer Bauart. Der FNN Hinweis gibt Hilfestellung, wie dies in der Praxis erfolgen kann. Er richtet sich an Messstellenbetreiber und an von Anschlussnehmern bzw. Anschlussnutzern beauftragte Elektroinstallations-Unternehmen. Eine Sichtprüfung des Zählerplatzes erfolgt im Rahmen der Installation der neuen Messeinrichtung vor Ort.