Der FNN Hinweis richtet sich an Anschlussnetzbetreiber und Betreiber von EEG-Anlagen und dient der technischen und operativen Umsetzung des Redispatch im Duldungsfall (Umsetzung § 9 EEG) sowie aktiven Anpassung der Erzeugung von Erzeugungsanlagen nach § 13 Abs. 1 und 2 EnWG. Berücksichtigt werden dabei die Änderungen zum Einspeisemanagement aufgrund des EEG 2021 und der Aktivitäten zum Redispatch 2.0.