Am 28. September 2010 wurde das Energiekonzept der Bundesregierung verabschiedet. Dieses Datum gilt allgemein als der Startschuss zur „deutschen Energiewende“, wobei gewichtige Weichen bereits 1990 mit dem Stromeinspeisegesetz und 2000 mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz richtungsweisend gestellt wurden. Fünf Monate später, unmittelbar nach dem Reaktorunglück von Fukushima am 11. März 2011, wurden zusätzlich weitreichende Beschlüsse bezüglich des Ausstiegs aus der Kernenergie gefasst. Der Zeithorizont der Zielsetzungen bis ins Jahr 2050 zeigt die Tragweite der Energiewende.