Die Nutzungsdauer von Holzmasten wird weitgehend von holzzerstörenden Pilzen und Insekten bestimmt. Deswegen werden die Masten im Neuzustand mit einem Grundschutz gemäß FNN-Hinweis "Imprägnierte Holzmaste" versehen. Um die Standsicherheit der Maste im Rahmen der Betreiberverantwortung gewährleisten zu können, sind diese wiederkehrend zu kontrollieren (Mastinspektion).
Dieser Hinweis ersetzt die bisherige VDEW-Empfehlung für die Kontrolle und Nachpflege von Holzmasten für Freileitungs- und Beleuchtungsanlagen vom Januar 1996.